| Die Ergebnisse | |
| Die Fachstelle zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit wird von allen Beteiligten - der Justiz, den Einsatzstellen und nicht zuletzt vom angesprochenen Klientel - als wichtiger Kooperations-partner angesehen. Seit Bestehen der Fachstelle steigt demnach die Zahl der zu bearbeitenden Fälle stetig an. |
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| Jährlich werden etwa 900 Fälle mit insgesamt über 160.000 Stunden der Fachstelle zugewiesen. Es handelt sich hierbei zum überwiegenden Teil um Arbeitsauflagen, wobei die Zahl der Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit überproportional steigt. |
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| Die durchschnittliche Stundenzahl liegt pro Auflage bei ca. 200 Stunden. | |
| In 50% bis 60% der Fälle wird die Auflage vollständig abgeleistet. Das ergibt eine Stundenleistung von über 75.000 Stunden pro Jahr. | |
| Ein Fünftel der Arbeitsauflagen wird in eine Geldauflage gewandelt, nachdem sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen geändert haben. | |
| Nur jeder sechste Fall wird widerrufen, d.h. es muss eine (Ersatz)freiheitsstrafe verbüßt werden. | |
| Alleine im Bereich der uneinbringlichen Geldstrafen müssen etwa 8.000 Hafttage durch gemeinnützige Arbeit nicht verbüßt werden. Legt man 75,- Euro Haftkosten pro Tag zugrunde, wird der Justizhaushalt um 600.000,- Euro entlastet. |