Der Verein

Der Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Münster wurde Mitte der 50er Jahre von damals tätigen BewährungshelferInnen konzeptioniert und im Januar 1957 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Münster eingetragen.

Vereinsmitglieder waren und sind im Wesentlichen die hauptamtlichen BewährungshelferInnen der Bewährungshilfe Münster, wie aber auch einige engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster.

Der Auftrag und die Zielsetzung des Vereines ergibt sich früher wie heute aus der Vereinssatzung, die sich über die Jahre in Ihrer Ausrichtung nicht wesentlich geändert hat.

„Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar allgemeine und gemeinnützige bzw. speziell mildtätige Wohlfahrtszwecke …
Zweck des Vereins ist ausschließlich die Förderung der Arbeit der haupt- und ehrenamtlichen Bewährungshilfe unter Zugrundelegung der Kriterien der Satzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes …“

(Auszug aus der gültigen Vereinssatzung)

Seit 1997, dem Gründungsjahr der „Fachstelle zur Ableistung Gemeinnütziger Arbeit“ (FAGA) ist der Verein der alleinige Träger dieser Facheinrichtung der Freien Straffälligenhilfe. Ihm obliegt die alleinige Fach- und Dienstaufsicht dieser Einrichtung, wie auch die konzeptionelle Weiterentwicklung.

Ausführliche Satzung zum Download

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